Richter gibt Zustimmung zu ausgehandeltem Vergleich
US-Gericht erklärt Happy Birthday für gemeinfrei
Los Angeles, . Ein US-Gericht hat das weltweit bekannte Geburtstagslied "Happy Birthday" nach einem mehrjährigen Rechtsstreit nun offiziell für gemeinfrei erklärt. Ein Richter stimmte dem vor mehreren Monaten vor Gericht erzielten Vergleich zwischen Klägern und dem Musikverlag Warner/Chappell zu. Der Vergleich sieht vor, dass der Musikkonzern Warner/Chappell Tantiemen für das Lied "Happy Birthday to You" in Höhe von 14 Millionen US-Dollar (rund 12,4 Millionen Euro) an die Geschädigten zurückzahlt und die Rechte an dem Lied aufgibt. Einer der Klägeranwälte bezeichnete die Bestätigung des Gerichts als "großen Sieg" für die Öffentlichkeit und die Künstler.
Seit 1988 befand sich das Urheberrecht an dem Lied im Besitz des Verlags Warner/Chappell, einem Tochterunternehmen der Warner Music Group. Dieser generierte damit jährlich etwa 2 Millionen US-Dollar an Lizenzgebühren, die sich aus öffentlichen Aufführungen des Liedes ergaben (klassik.com berichtete). Richter George H. King vom United States District Court in Los Angeles hatte entschieden, dass der Clayton F. Summy Verlag, dessen Urheberrechte Warner übernommen hatte, nur die Rechte an der Melodievorlage "Good Morning to You" von Patty und Mildred Hill aus dem Jahr 1893 besaß, nicht jedoch an dem Text "Happy Birthday to You", der erstmals zu Beginn des 20. Jahrhunderts auftauchte.
Die Regisseurin Jennifer Nelson, die die Klage im Jahr 2013 gemeinsam mit anderen Kulturschaffenden eingereicht hatte, sieht die Entscheidung des Gerichts als einen "großer Sieg für Musiker, Künstler und Menschen in der ganzen Welt", die Jahrzehnte auf diesen Tag gewartet hätten. Als direkte Folge verlangt sie eine Rückerstattung der für "Happy Birthday" gezahlten Lizenzgebühren bis einschließlich 2009. Der Verlag Warner/Chappell erklärte, zunächst die Entscheidung des Gerichts prüfen zu wollen.
"Happy Birthday" war seit 1935 urheberrechtlich geschützt, 1963 wurde der Schutz erneuert. Erst vor kurzem war ein Manuskript des Originals "Good Morning to You" in den Archiven der Universität von Louisville aufgetaucht (klassik.com berichtete). In Deutschland wäre "Happy Birthday" ohnehin ab dem kommenden Jahr rechtefrei gewesen, da das exklusive Verwertungsrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt. Patty Hill starb 1946.
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