
Musik-Lexikon
Obligat(o)
Spielanweisung: notierte Stimme darf nicht weggelassen werden
Mit dem Begriff obligat(o) ist die Spielanweisung gemeint, dass eine in der Partitur notierte Instrumentalstimme (v. a. im barocken Satz), bei der Aufführung nicht weggelassen werden darf.
Portrait

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