
Musik-Lexikon
GEMA
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte in der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit 1915. Das Ziel der GEMA ist die Wahrung des Urheberrechts in der Musik. Die GEMA erhält von den Musikverbrauchern Gebühren, die von der Verwertungsgesellschaft nach einem Vergabemodell an die Produzenten verteilt werden. Urheberrechtsschutz für Musik besteht in Deutschland seit 1901, die GEMA existiert seit 1903.
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